Neue Corona-Medikamente: Nutzen und Risiken

Inzwischen sind neben der umstrittenen Antikörpertherapie zwei orale Medikamente zur Behandlung der symptomatischen SARS-CoV2-Infektion auf dem Wege der Zulassung, eines von Pfizer – Paxlovid – und eines von MSD (Merck) – Lagevrio (Molnupiravir).

PaxlovidLagevrioAntikörpertherapie

Paxlovid ist ein aus zwei Wirkstoffen (Nirmatrelvir + Ritonavir) zusammengesetztes Mittel, das die Vermehrung des Coronavirus verhindert.
In Studien(EPIC-HR; noch nicht veröffentlicht) konnte nachgewiesen werden, dass das Mittel eine Hospitalisierung um 89% verhindert, die Mortalität sogar um 100%, was aber bei kleiner Fallzahl noch nicht endgültig ist (Pfizer Mitteilung).

Nebenwirkungen sind
allgemein: Durchfall, Bluthchdruck, Muskelschmerzen,
speziell: Herabsetzung der Ansprechbarkeit bei HIV/AIDS-Therapie.

Dass hier trotz einer noch nicht veröffentlichten Studie allein auf die Mitteilungen der Herstellerfirma eine Bestellung durch unser BGM erfolgt ist, stimmt nachdenklich.

Lagevrio (Molnupiravir) verhindert ebenfalls die Vermehrung des Virus (Replikationsrate). Es konnte in Studien (MOVE-OUT) gezeigt werden, dass die Hospitalisierung um 50% gesenkt wird. Dies allerdings wurde von MSD selbst nach einer erneuten Auswertung korrigiert: Danach beträgt die Reduktion nur 30%. Es bestehen auch Sicherheitsbedenken für Schwangere, Ungeborene und das Mittel könnte die Knochen-Neubildung hemmen. Es bestehen auch Bedenken hinsichtlich der Entstehung neuer Virusvarianten durch das Mittel.

Als positiv konnten folgende Ergebnisse der Viruslast gewertet werden: Danach war drei Tage nach Behandlungsbeginn infektiöses Virus in Nasenabstrichen nur mehr bei 1,9 Prozent der Probanden nachweisbar. In der Placebogruppe waren es 16,7 Prozent, die noch infektiöses Virus ausschieden. Nach fünf Tagen Therapie war in der 800-mg-Gruppe wie auch bei jenen, die nur die halbe Dosis erhielten, bei keinem Patienten infektiöses Virus nachweisbar – hingegen bei 11,1 Prozent unter Placebo. Die Ergebnisse waren dosisabhängig.

(Sc.Transl.Med. 2021; DOI: 10.1126/scitranslmed.abl7430)

Das Zulassungsverfahren ist zwar begonnen, Kritik bleibt jedoch bestehen: Denn das Mittel kann auch ohne Zulassung inzwischen ärztlich verordnet werden. Die Indikation ist Verdacht auf schweren Verlauf bei nachgewiesener SARS-CoV2-Infektion.

Die intravenöse Verabreichung von Antikörpern ist noch nicht abschließend untersucht, doch weist eine Studie aus Südkorea auf die Wirksamkeit hin:

Regdanvimab: monoklonaler Antikörper der Fa. Celltrion Südkorea, zugelassen für Covid19-Pat. ohne Sauerstofftherapie und mit einem erhöhten Risiko für schweren Krankheitsverlauf. Die noch nicht abgeschlossene Studie soll die Hospitalisierungsrate sigifikant senken. (Front. Immunol. 2021 Doi: https://doi.org/10.3389/fimmu.2021.772320)