Die Vergütungsvereinbarung für den Rehabilitationssport sowie die Vergütungsvereinbarung für die Gesundheitsbildenden Maßnahmen (GBM) haben zu einem akzeptablen Ergebnis geführt. Zusätzlich zu der generellen Vergütungsanpassung für 2 Jahre ( vom 01.01.2021 – 31.12.2022) wurde auch der Corona-Zuschlag von 10% bis zum 30.06.2021 verlängert (Bei Primärkassen um 0,25 € bis 31.03.2021).
Abschluss_01_01_2021_PrimärkassenVergütungsvereinbarung Rehabilitationssport
Aktuelle Vergütungssätze_01_01_2021