In einer Publikation der DGPR (Der Kardiologe 2021; DOI: https://doi.org/10.1007/s12181-020-00433-w) wird ausführlich zum Thema Arztpräsenz in den Herzgruppen Stellung genommen. Darin wird ausgeführt, dass die Raten tödlicher Herzkreislauf-Zwischenfälle bei Herzkranken unter körperlicher Aktivität (also auch bei unseren Herzgruppen) seit 1984 kontinuierlich abgenommen hat, sodaß in den Jahren von 1984 bis 2003 (neuere Arbeiten fehlen) kein solcher Zwischenfall beobachtet wurde. Der Herzstillstand – also ein reanimationspflichtiger Zustand – war mit einer Häufigkeit von 1:2,3 Mio. ebenfalls sehr selten.
Daher hat die DGPR in diesem Positionspapier die drängende Frage der Arztpräsenz in Herzgruppen behandelt, da sie in den letzten Jahren zu einem schwierig lösbaren Bestandskriterium für manche Herzgruppen geworden ist.
Darin wird ein Gefahren-oder Risikoscore gebildet, der eine Gliederung von Herzgruppen je nach Risiko vorsieht:
- Standardgruppe ohne Risiko
- Gruppe mit erhöhten Betreuungsbedarf
- Herzinsuffizienzgruppe
Diese Grafik bezieht sich auf die o.a. Publikation:
Danach ist für die sog. Standardgruppe (entspricht in etwa einer Trainingsgruppe) keine Arztpräsenz erforderlich; allerdings ist zu fordern, dass der Übungsleiter (und fakultativ die Gruppe) umfassend als Ersthelfer ausgebildet sind.
Ob diese Vorstellungen der DGPR allerdings bereits in einer BAR-Rahmenvereinbarung (Fassg. v. August 2021) berücksichtigt sind, bleibt offen.